Beratung von Alleinerben und Erbengemeinschaften

Die gute Nachricht: Erbe werden Sie ohne Ihr Zutun, also ohne etwas dafür tun zu müssen – einfach, weil das Gesetz oder die verstorbene Person es so vorgesehen hat. Das ist in vielen anderen Ländern anders: Im anglo-amerikanischen Recht zum Beispiel muss ein Erbe angenommen werden – hierzulande erbt man automatisch.

Was es heißt, Erbe oder Miterbe zu werden

Erbe werden heißt, vollständig und automatisch in die Rechtspositionen, die der Verstorbene innegehabt hatte, einzutreten.

Die schlechte Nachricht: Dadurch, dass das Vermögen der verstorbenen Person (Erblasser oder Erblasserin) mit deren Tod (dem Erbfall) als Ganzes auf den Erben oder die Miterben übergeht, erbt dieser oder erben diese auch die Schulden des Verstorbenen!

Die noch schlechtere Nachricht: Wer die Erbschaft annimmt (oder vergisst, sie auszuschlagen!), steht für die ihm hinterlassenen Schulden des Erblassers nicht nur mit dem Nachlassvermögen ein, sondern ab einem gewissen Zeitpunkt auch mit seinem gesamten privaten Vermögen, was durchaus gefährlich werden kann.

Erbengemeinschaft und Erbauseinandersetzung

Erbengemeinschaften sind leider häufig streitanfällig: Etwa, weil die Miterben sich nicht miteinander vertragen oder weil die Handhabung des Nachlasses schwierig ist und die Miterben sich nicht über eine gemeinsame Vorgehensweise einigen können.

Miterben können grundsätzlich nur gemeinsam handeln.
Sie bilden eine sogenannte Rechtsgemeinschaft „zur gesamten Hand“. Das heißt, jeder Miterbe ist nicht etwa Miteigentümer des gesamten Nachlasses in Höhe seiner Erbquote, sondern alle Miterben haben den Nachlass „zur gesamten Hand“ inne.

Lesen Sie zur Gesamthandsproblematik und zu Behörden im Umgang mit Erbengemeinschaften weiter unter „FAQ´s: „Erbengemeinschaften und Behörden“

Weiterhin wichtig ist, dass Miterben gegenüber dem Nachlass, aber auch untereinander Pflichten und Rechte haben.

Wenn Sie Mitglied einer Erbengemeinschaft geworden und mit dem Handeln der Miterben nicht einverstanden sind, dann wenden Sie sich gern an mich und wir versuchen, eine friedliche und pragmatische Lösung zu finden.

Regelung von Nachlassverbindlichkeiten und Vertretung gegenüber Nachlassgläubigern

Gern helfe ich auch bei der Regelung von Nachlassverbindlichkeiten und bei der Abwehr unbegründeter Forderungen von Nachlassgläubigern. Ebenfalls helfe ich Ihnen, ausstehende Forderungen des Erblassers einzutreiben, sowie bei der Abgabe der Erbschaftsteuererklärung.

In diesem Sinne:
Gehen wir Ihr Problem an!

Sie suchen jemanden, der Sie allgemein oder in einem konkreten Fall berät oder vertritt? Dann kontaktieren Sie mich unverbindlich per Telefon, per E-Mail oder auf dem Kontaktformular und schildern mir Ihr Anliegen.

Ich setze mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung und wir besprechen, ob und wie ich Ihnen helfen kann und zu welchen Konditionen.