So vereinbaren wir ein Mandat im Erbrecht
Kontaktaufnahme
Sie suchen jemanden, der Sie allgemein oder in einem konkreten Fall berät oder vertritt?
Dann kontaktieren Sie mich unverbindlich per Telefon, per‘ E-Mail oder auf dem Kontaktformular und schildern mir Ihr Anliegen. Ich setze mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung und wir besprechen, ob und wie ich Ihnen helfen kann und zu welchen Konditionen.
Erbfall: Allgemeine Beratung
Oft ist es so, dass Ratsuchende sich zunächst ein allgemeines Bild von ihrer Situation machen wollen, weil sie keine Vorstellung davon haben, was sie erwartet.
In diesem Fall vereinbaren wir – schriftlich - eine Erstberatung zu einem Pauschalhonorar. Nach Abschluss des Termins können Sie in Ruhe überlegen, wie Sie weiter vorgehen möchten.
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Sie sind – erstmals in Ihrem Leben - Erbe geworden,
Sie möchten ein Erbe ausschlagen
Sie haben erfahren, dass Sie enterbt wurden,
Sie wurden zum Testamentsvollstrecker ernannt
oder
Sie erwägen, ein Testament zu errichten.
Erbrechtliches Problem: Konkrete Beratung
Sie wissen bereits, wo Ihr Problem liegt, oder Sie haben ein bestimmtes Anliegen und benötigen eine konkrete und eingehende Beratung oder eine Vertretung gegenüber Ihrem Gegner:
In diesem Fall vereinbaren wir – schriftlich – ein normales Mandatsverhältnis unter Einbeziehung meiner Allgemeinen Mandatsbedingungen.
Bitte beachten Sie unbedingt etwaig laufende Fristen, zum Beispiel in einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren!
Konditionen und Vergütung
Bevor wir einen Mandatsvertrag mit Anwaltsvollmacht und Vergütungsvereinbarung schließen, erhalten Sie meine Allgemeinen Mandatsbedingungen, auf Wunsch meine Datenschutzerklärung sowie eine Vergütungsvereinbarung im Entwurf.
Das Mandat kommt zustande, sobald Sie die Vollmacht, die Vergütungsvereinbarung und die Allgemeinen Mandatsbedingungen unterschrieben haben.
Was die Vergütung angeht:
Ich rechne nur in Ausnahmefällen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, da dieses auf erbrechtliche Mandate unzureichend zugeschnitten ist.
Für eine konkrete Beratung und Vertretung rechne ich minutengenau nach Stundenhonorar ab.
In besonderen Fällen, zum Beispiel bei Testamentsberatung mit Generalvollmacht und Betreuungsverfügung sowie ggfls. noch einer Patientenverfügung, können wir auch einen „Paketpreis“ vereinbaren.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
In diesem Sinne:
Gehen wir Ihr Problem an!
Sie suchen jemanden, der Sie allgemein oder in einem konkreten Fall berät oder vertritt? Dann kontaktieren Sie mich unverbindlich per Telefon, per E-Mail oder auf dem Kontaktformular und schildern mir Ihr Anliegen.
Ich setze mich zeitnah mit Ihnen in Verbindung und wir besprechen, ob und wie ich Ihnen helfen kann und zu welchen Konditionen.